Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Fa M+D Dienstleistungs GmbH, Otto-Hahn-Straße 11, 85521 Ottobrunn-Riemerling.

1.2 1.3 A L L G E M E I N E
1. Allgemeines

1.1 Die Fa. M+D Dienstleistungs GmbH (nachfolgend „M+D„) ist ein Innungsfachbetrieb für

Gebäudereinigung und bietet ihren Kunden einen umfassenden Objekt-Fullservice:

Gebäudereinigung, Industriereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst und Betreuung der

Außenanlagen. Darüber hinaus bietet M+D zahlreiche Bauleistungen an, unter anderem im

Bereich Garten- und Landschaftsbau.

Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote von M+D sowie die Vertragsabschlüsse mit M+D

erfolgen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden

allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,

es sei denn der Geltung solcher Bedingungen wurde durch hierzu ermächtigte Vertreter von

M+D ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der

schriftlichen Bestätigung durch M+D. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.

Mitarbeiter von M+D sind nicht bevollmächtigt, mündliche Änderungen zu den Allgemeinen

Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Stillschweigen der von M+D beschäftigten Mitarbeiter

gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung zu Änderungen der Allgemeinen

Geschäftsbedingungen.

M+D behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige

Ankündigung ändern zu können. Die veränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden

jedem Kunden umgehend mitgeteilt.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem

Kunden.

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag zwischen M+D und dem Kunden kommt durch eine Annahmeerklärung des von

M+D unterbreiteten Angebots bzw. Vertrags durch den Kunden zu Stande. M+D behält sich

das Recht vor, Angebote vor Annahme des Angebots jederzeit zurückzunehmen oder zu

verändern, ohne dass sich daraus Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben. Die

Möglichkeit eines mündlichen Vertragsschlusses bleibt unberührt. In diesem Fall behält sich

M+D das Recht vor, den Vertragsschluss und den Vertragsinhalt in Textform zu bestätigen

(Auftragsbestätigung).

Ein von M+D unterbreitetes Angebot verfällt nach Ablauf von 14 Kalendertagen, es sei denn in

dem Angebot ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Offensichtliche Schreib-, Druck- oder

Rechenfehler sind für M+D nicht bindend. Erfolgt die Annahmeerklärung durch den Kunden

nach Verfall des Angebots, so handelt es sich um ein Angebot des Kunden an M+D. Die

Annahme eines solchen Angebots steht M+D frei.

Bei inhaltlichen Abweichungen gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart, sofern der

Kunde nicht unverzüglich widerspricht.

1.4 1.5 2.2 2.3 – 2 –

2.4 2.5 2.6 2.7 3.1 Vorbehaltlich entsprechender schriftlicher Vereinbarungen stellen alle in Angeboten und/oder

Kostenvoranschlägen genannten Massen und Arbeitsstunden nur annähernd ermittelte Werte

dar, die zum Zeitpunkt des Angebots nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt wurden.

Den Abrechnungen von M+D werden dagegen die durch Aufmaß festgestellten tatsächlich

ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bzw. bei Stundenlohnarbeiten die tatsächlich

geleisteten Arbeitsstunden zu Grunde gelegt.

An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich

M+D Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne vorherige

ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch M+D nicht zugänglich gemacht werden. Sofern

ein Vertragsschluss nicht zustande kommt, sind sämtliche bereits zur Verfügung gestellten

Unterlagen unverzüglich an M+D zurückzugeben.

Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ist M+D jederzeit berechtigt, sich zur Erbringung der

Leistung Dritter zu bedienen, insbesondere Subunternehmer mit der Erfüllung der

Vertragspflichten zu beauftragen.

Erfüllungsort sämtlicher vertraglicher Leistungen ist vorbehaltlich besonderer vertraglicher

Bestimmungen der Geschäftssitz von M+D.

3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

Alle Preise von M+D verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum

Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Höhe, soweit nichts Gegenteiliges

schriftlich vereinbart ist.

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen infolge

veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen und Leistungen vorbehalten,

die später als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen.

Wird M+D mit Regiearbeiten beauftragt, werden Fahr- und Rüstzeiten als Arbeitszeit

betrachtet und mit den üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt, soweit schriftlich nichts

anderes vereinbart ist.

Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind sämtliche Rechnungen von M+D innerhalb

von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Zahlung des

Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Ein

Skontoabzug ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, wenn die Zahlung nicht vollständig

geleistet ist. Einer gesonderten Mahnung bedarf es insoweit nicht. Mit Verzugseintritt schuldet

der Kunde Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden

gesetzlichen Basiszinssatz p.a. und hat Mahngebühren sowie die M+D anfallenden Kosten

der Rechtsverfolgung zu tragen. Die Mahngebühr für durch M+D selbst erstellte Mahnungen

beträgt pauschal EUR 2,50. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren oder höheren

Verzugsschadens nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.

Kommt der Kunde mit Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug oder liegen

konkrete Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist M+D berechtigt,

die weitere Bearbeitung des Auftrags bis zur vollständigen Erfüllung der Rechnung bzw. bis

zur Beibringung einer entsprechenden Sicherheit durch den Kunden einzustellen.

3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 – 3 –

3.7 4.1 4.2 4.3 4.4 Bestehen mit dem Kunden weitere Verträge, so ist M+D im Verzugsfall berechtigt, sämtliche

nach diesen Verträgen vereinbarte Vergütungen in voller Höhe vorab fällig zu stellen und

abzurechnen. Alternativ kann M+D in diesen Fällen sämtliche weiteren mit dem Kunden

bestehenden Verträge außerordentlich kündigen.

4. Gewährleistung, Mängelrechte

Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit der Kunde seinen nach § 377 HGB

geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Andernfalls gilt die Leistung oder Lieferung von M+D als mangelfrei.

Soweit eine Lieferung oder Leistung von M+D Mängel aufweist, ist der Kunde verpflichtet,

M+D die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen.

Die Frist muss mindestens 14 Kalendertage betragen. Soweit die Nachbesserung fehlschlägt,

beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf das Recht, die Vergütung

angemessen zu mindern, oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag

zurückzutreten.

Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten

Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher

Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge

fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter

Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder aufgrund besonderer

äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom

Kunden unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so

bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.

Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach Leistung oder Lieferung durch

M+D, soweit durch Gesetz, insbesondere durch § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und

Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB

(Baumängel), keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind oder vertraglich nichts

abweichendes vereinbart ist. Soweit für Bauverträge mit M+D vertraglich die Anwendung der

Vergabeordnung für Bauleistungen Teil B vereinbart ist, gelten die darin genannten

Verjährungsfristen. Gewährleistungsrechte gegen M+D stehen nur dem unmittelbaren Kunden

zu und sind nicht abtretbar.

Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Recht zur Abtretung von Forderungen

Der Kunde ist zur Aufrechnung der Forderungen von M+D nur berechtigt, soweit die

Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder durch M+D unbestritten sind.

Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber M+D können ausschließlich in dem

jeweiligen Vertragsverhältnis, nicht jedoch im Rahmen weiterer Verträge mit M+D geltend

gemacht werden.

M+D ist ausdrücklich berechtigt, sämtliche M+D gegenüber dem Kunden zustehende

Vergütungs- oder Entgeltforderungen ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten.

Etwaig entgegenstehende Abtretungsverbote oder Abtretungsbeschränkungen durch von dem

Kunden verwendete Vertrags- oder Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.

5. 5.1 5.2 5.3 – 4 –

6.2 6.2 7.2 6. Leistungszeit

6.1 Werden durch M+D Ausführungs-, Fertigstellungs- oder Lieferzeiten angegeben, stehen diese

unter der Voraussetzung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der

Verpflichtungen des Kunden. Können derartige Fristen durch M+D nicht eingehalten werden,

weil der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt, hat der Kunde M+D hieraus resultierende

Mehraufwendungen und Schäden zu ersetzen.

Ausführungs-, Fertigstellungs- oder Lieferfristen verlängern sich bei durch M+D nicht

verschuldeten Materialengpässen und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung.

Kommt ein Kunde in Annahmeverzug geht die Gefahr des Untergangs oder der

Verschlechterung mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.

7. Haftung

7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen

sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der

Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie

die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung durch M+D beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren

Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit

verursacht wurde, haftet M+D nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; es sei

denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des

Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Soweit die Schadensersatzpflicht durch M+D ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf

die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und sonstigen

Erfüllungsgehilfen von M+D.

8. Sicherungsabrede, Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Sachen und Materialien verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller M+D

gegenüber dem Kunden zustehenden Forderungen aus sämtlichen mit dem Kunden

laufenden Verträgen im alleinigen Eigentum von M+D (Eigentumsvorbehalt). Soweit sich der

Kunde vertragswidrig verhält, ist M+D berechtigt, Sachen, die nach der vorstehenden

Bestimmung einem Eigentumsvorbehalt unterliegen (Eigentumsvorbehaltsgegenstände),

jederzeit zurückzunehmen.

Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde

verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsgegenstände pfleglich zu behandeln sowie, soweit

wirtschaftlich vernünftig, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu

versichern und eventuell erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten

rechtzeitig auszuführen. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände gepfändet oder sind sie

sonstigen Eingriffen durch Dritte ausgesetzt, hat der Kunde M+D hierüber unverzüglich zu

benachrichtigen und M+D sämtliche Kosten aus derartigen Eingriffen zu ersetzen, soweit ein

hierzu verpflichteter Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.

Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Eigentumsvorbehaltsgegenstände durch den

Kunden erfolgt stets namens und in Auftrag von M+D. In diesem Fall setzt sich das

Anwartschaftsrecht des Kunden an der umgebildeten Sache fort. Sofern die

Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit anderen nicht im Eigentum von M+D stehenden

7.3 8.1 8.2 8.3 – 5 –

8.4 8.5 8.6 Sachen verarbeitet werden, erwirbt M+D Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des

objektiven Werts der Eigentumsvorbehaltsgegenstände zu den mitverarbeiteten

Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.

Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die vermischte Sache als Hauptsache

anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde M+D anteilsmäßig Miteigentum überträgt

und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für M+D verwahrt.

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsgegenstände im normalen

Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus einer derartigen Weiterveräußerung tritt

der Kunde bereits mit Vertragsschluss in Höhe des Rechnungsbetrags einschließlich

gesetzlicher Umsatzsteuer an M+D ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der

Eigentumsvorbehaltsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. M+D

erwirbt das Recht, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde bleibt zur

Einziehung der Forderungen allerdings weiterhin ermächtigt. M+D verpflichtet sich, von dem

Recht zur Forderungseinziehung keinen Gebrauch zu machen, solange der Kunde seinen

Zahlungsverpflichtungen gegenüber M+D nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet,

keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt und keine Einstellung der

Zahlungen gegenüber M+D erklärt.

Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in ein Grundstück

oder Gebäude eingebaut, so tritt der Kunde bereits mit Vertragsschluss sämtliche aus einer

etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von grundstücksgleichen Rechten entstehenden

Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrags einschließlich

gesetzlicher Umsatzsteuer der Eigentumsvorbehaltsgegenstände an M+D ab.

M+D verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, auf Verlangen des Kunden nach diesen

Bestimmungen vereinbarte Sicherheiten nach Wahl von M+D freizugeben, soweit der Wert der

Sicherheiten den Wert der besicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.

9. Schlussbestimmungen

Verträge mit M+D unterliegen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden

Streitigkeiten ist München.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsabschluss sowie

sämtliche Änderungen von Verträgen mit M+D bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das gilt auch für eine abweichende Regelung bezüglich dieses Schriftformerfordernisses

selbst.

Sollten einzelne Teile des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder

teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen

Bestimmungen und die Gültigkeit der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen

geschlossenen Rechtsgeschäfte nicht. Unklare Bestimmungen oder unklare Teile einzelner

Bestimmungen sind im Zweifel so auszulegen, dass die gesetzlich zulässige Rechtsfolge als

vereinbart gilt. Soweit dies nicht möglich ist, verpflichten sich die Parteien, an Stelle von

unwirksamen Bestimmungen bzw. unwirksamen Teilen einzelner Bestimmungen jene

gesetzlich zulässige Rechtsfolge zu vereinbaren, die dem ursprünglich beabsichtigten

wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten gerecht wird.

9.1 9.2 9.3 9.4 – 6 –

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die

Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,

müssen Sie uns

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….

(Name und Anschrift des AN, sowie Telefon- und Faxnummer und ggf. E-Mail-Adresse einfügen)

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren

Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten angehängte Muster-

Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor

Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,

einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine

andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich

und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf

dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie

bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes

vereinbart; in keinem Fall werden ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienst-/Reinigungsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie

uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der

Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst-

/Reinigungsleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.

———————————-im Falle des Widerrufs hier abtrennen und zurückschicken———————————

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns

zurück.)

An……………………………………………………………………………………………………………………………..

(Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des AN einfügen)

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden

Dienst-/ Reinigungsleistung:

……………………………………………………………………………………………………………………………………

………………

Bestellt am ………………………………(*)/durchgeführt am………………………………. (*)

Name und Anschrift des/der AG………………………………………………………………………………………………………..

Unterschrift des/der AG…………………………………………. (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum…………………………………………………………………

*)Unzutreffendes streichen

□ Der Auftraggeber verlangt, dass vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienst-

/Reinigungsleistung durch den Auftragnehmer begonnen wird und bestätigt, dass er bei vollständiger

Fertigstellung der Dienst-/Reinigungsleistung innerhalb der Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht verliert.

Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten:

……………………………………. ……………………………………………….

Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers