Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Fa M+D Dienstleistungs GmbH, Otto-Hahn-Straße 11, 85521 Ottobrunn-Riemerling.
1.2 1.3 A L L G E M E I N E
1. Allgemeines
1.1 Die Fa. M+D Dienstleistungs GmbH (nachfolgend „M+D„) ist ein Innungsfachbetrieb für
Gebäudereinigung und bietet ihren Kunden einen umfassenden Objekt-Fullservice:
Gebäudereinigung, Industriereinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst und Betreuung der
Außenanlagen. Darüber hinaus bietet M+D zahlreiche Bauleistungen an, unter anderem im
Bereich Garten- und Landschaftsbau.
Alle Leistungen, Lieferungen und Angebote von M+D sowie die Vertragsabschlüsse mit M+D
erfolgen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden
allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils zum Vertragsschluss geltenden Fassung.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt,
es sei denn der Geltung solcher Bedingungen wurde durch hierzu ermächtigte Vertreter von
M+D ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der
schriftlichen Bestätigung durch M+D. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis selbst.
Mitarbeiter von M+D sind nicht bevollmächtigt, mündliche Änderungen zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu vereinbaren. Stillschweigen der von M+D beschäftigten Mitarbeiter
gilt in keinem Fall als Anerkennung oder Zustimmung zu Änderungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.
M+D behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne vorherige
Ankündigung ändern zu können. Die veränderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
jedem Kunden umgehend mitgeteilt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Kunden.
2. Vertragsabschluss
2.1 Ein Vertrag zwischen M+D und dem Kunden kommt durch eine Annahmeerklärung des von
M+D unterbreiteten Angebots bzw. Vertrags durch den Kunden zu Stande. M+D behält sich
das Recht vor, Angebote vor Annahme des Angebots jederzeit zurückzunehmen oder zu
verändern, ohne dass sich daraus Schadensersatzansprüche des Kunden ergeben. Die
Möglichkeit eines mündlichen Vertragsschlusses bleibt unberührt. In diesem Fall behält sich
M+D das Recht vor, den Vertragsschluss und den Vertragsinhalt in Textform zu bestätigen
(Auftragsbestätigung).
Ein von M+D unterbreitetes Angebot verfällt nach Ablauf von 14 Kalendertagen, es sei denn in
dem Angebot ist ausdrücklich etwas anderes bestimmt. Offensichtliche Schreib-, Druck- oder
Rechenfehler sind für M+D nicht bindend. Erfolgt die Annahmeerklärung durch den Kunden
nach Verfall des Angebots, so handelt es sich um ein Angebot des Kunden an M+D. Die
Annahme eines solchen Angebots steht M+D frei.
Bei inhaltlichen Abweichungen gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als vereinbart, sofern der
Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
1.4 1.5 2.2 2.3 – 2 –
2.4 2.5 2.6 2.7 3.1 Vorbehaltlich entsprechender schriftlicher Vereinbarungen stellen alle in Angeboten und/oder
Kostenvoranschlägen genannten Massen und Arbeitsstunden nur annähernd ermittelte Werte
dar, die zum Zeitpunkt des Angebots nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt wurden.
Den Abrechnungen von M+D werden dagegen die durch Aufmaß festgestellten tatsächlich
ausgeführten Lieferungen und Leistungen, bzw. bei Stundenlohnarbeiten die tatsächlich
geleisteten Arbeitsstunden zu Grunde gelegt.
An sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich
M+D Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne vorherige
ausdrückliche schriftliche Zustimmung durch M+D nicht zugänglich gemacht werden. Sofern
ein Vertragsschluss nicht zustande kommt, sind sämtliche bereits zur Verfügung gestellten
Unterlagen unverzüglich an M+D zurückzugeben.
Soweit schriftlich nicht anders vereinbart, ist M+D jederzeit berechtigt, sich zur Erbringung der
Leistung Dritter zu bedienen, insbesondere Subunternehmer mit der Erfüllung der
Vertragspflichten zu beauftragen.
Erfüllungsort sämtlicher vertraglicher Leistungen ist vorbehaltlich besonderer vertraglicher
Bestimmungen der Geschäftssitz von M+D.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
Alle Preise von M+D verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum
Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils geltenden Höhe, soweit nichts Gegenteiliges
schriftlich vereinbart ist.
Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen infolge
veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen und Leistungen vorbehalten,
die später als drei Monate nach Vertragsschluss erfolgen.
Wird M+D mit Regiearbeiten beauftragt, werden Fahr- und Rüstzeiten als Arbeitszeit
betrachtet und mit den üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt, soweit schriftlich nichts
anderes vereinbart ist.
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind sämtliche Rechnungen von M+D innerhalb
von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung fällig und zahlbar. Die Zahlung des
Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen. Ein
Skontoabzug ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug, wenn die Zahlung nicht vollständig
geleistet ist. Einer gesonderten Mahnung bedarf es insoweit nicht. Mit Verzugseintritt schuldet
der Kunde Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweils geltenden
gesetzlichen Basiszinssatz p.a. und hat Mahngebühren sowie die M+D anfallenden Kosten
der Rechtsverfolgung zu tragen. Die Mahngebühr für durch M+D selbst erstellte Mahnungen
beträgt pauschal EUR 2,50. Das Recht zur Geltendmachung eines weiteren oder höheren
Verzugsschadens nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
Kommt der Kunde mit Zahlung einer Rechnung ganz oder teilweise in Verzug oder liegen
konkrete Anhaltspunkte für eine Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist M+D berechtigt,
die weitere Bearbeitung des Auftrags bis zur vollständigen Erfüllung der Rechnung bzw. bis
zur Beibringung einer entsprechenden Sicherheit durch den Kunden einzustellen.
3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 – 3 –
3.7 4.1 4.2 4.3 4.4 Bestehen mit dem Kunden weitere Verträge, so ist M+D im Verzugsfall berechtigt, sämtliche
nach diesen Verträgen vereinbarte Vergütungen in voller Höhe vorab fällig zu stellen und
abzurechnen. Alternativ kann M+D in diesen Fällen sämtliche weiteren mit dem Kunden
bestehenden Verträge außerordentlich kündigen.
4. Gewährleistung, Mängelrechte
Gewährleistungsrechte des Kunden bestehen nur, soweit der Kunde seinen nach § 377 HGB
geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Andernfalls gilt die Leistung oder Lieferung von M+D als mangelfrei.
Soweit eine Lieferung oder Leistung von M+D Mängel aufweist, ist der Kunde verpflichtet,
M+D die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen.
Die Frist muss mindestens 14 Kalendertage betragen. Soweit die Nachbesserung fehlschlägt,
beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Kunden auf das Recht, die Vergütung
angemessen zu mindern, oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag
zurückzutreten.
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten
Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher
Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter
Betriebsmittel, mangelhafter Bauarbeiten, ungeeigneten Baugrunds oder aufgrund besonderer
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom
Kunden unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so
bestehen für diese und die daraus resultierenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
Sämtliche Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten nach Leistung oder Lieferung durch
M+D, soweit durch Gesetz, insbesondere durch § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und
Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB
(Baumängel), keine längeren Fristen zwingend vorgeschrieben sind oder vertraglich nichts
abweichendes vereinbart ist. Soweit für Bauverträge mit M+D vertraglich die Anwendung der
Vergabeordnung für Bauleistungen Teil B vereinbart ist, gelten die darin genannten
Verjährungsfristen. Gewährleistungsrechte gegen M+D stehen nur dem unmittelbaren Kunden
zu und sind nicht abtretbar.
Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte, Recht zur Abtretung von Forderungen
Der Kunde ist zur Aufrechnung der Forderungen von M+D nur berechtigt, soweit die
Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder durch M+D unbestritten sind.
Zurückbehaltungsrechte des Kunden gegenüber M+D können ausschließlich in dem
jeweiligen Vertragsverhältnis, nicht jedoch im Rahmen weiterer Verträge mit M+D geltend
gemacht werden.
M+D ist ausdrücklich berechtigt, sämtliche M+D gegenüber dem Kunden zustehende
Vergütungs- oder Entgeltforderungen ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten.
Etwaig entgegenstehende Abtretungsverbote oder Abtretungsbeschränkungen durch von dem
Kunden verwendete Vertrags- oder Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung.
5. 5.1 5.2 5.3 – 4 –
6.2 6.2 7.2 6. Leistungszeit
6.1 Werden durch M+D Ausführungs-, Fertigstellungs- oder Lieferzeiten angegeben, stehen diese
unter der Voraussetzung der rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Erfüllung der
Verpflichtungen des Kunden. Können derartige Fristen durch M+D nicht eingehalten werden,
weil der Kunde Mitwirkungspflichten verletzt, hat der Kunde M+D hieraus resultierende
Mehraufwendungen und Schäden zu ersetzen.
Ausführungs-, Fertigstellungs- oder Lieferfristen verlängern sich bei durch M+D nicht
verschuldeten Materialengpässen und Fällen höherer Gewalt für die Dauer der Verzögerung.
Kommt ein Kunde in Annahmeverzug geht die Gefahr des Untergangs oder der
Verschlechterung mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
7. Haftung
7.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen
sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der
Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie
die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung durch M+D beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren
Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
Soweit eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten im Rahmen einfacher Fahrlässigkeit
verursacht wurde, haftet M+D nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden; es sei
denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit die Schadensersatzpflicht durch M+D ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf
die persönliche Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und sonstigen
Erfüllungsgehilfen von M+D.
8. Sicherungsabrede, Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Sachen und Materialien verbleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller M+D
gegenüber dem Kunden zustehenden Forderungen aus sämtlichen mit dem Kunden
laufenden Verträgen im alleinigen Eigentum von M+D (Eigentumsvorbehalt). Soweit sich der
Kunde vertragswidrig verhält, ist M+D berechtigt, Sachen, die nach der vorstehenden
Bestimmung einem Eigentumsvorbehalt unterliegen (Eigentumsvorbehaltsgegenstände),
jederzeit zurückzunehmen.
Solange das Eigentum noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, ist der Kunde
verpflichtet, Eigentumsvorbehaltsgegenstände pfleglich zu behandeln sowie, soweit
wirtschaftlich vernünftig, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden zu
versichern und eventuell erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten auf eigene Kosten
rechtzeitig auszuführen. Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände gepfändet oder sind sie
sonstigen Eingriffen durch Dritte ausgesetzt, hat der Kunde M+D hierüber unverzüglich zu
benachrichtigen und M+D sämtliche Kosten aus derartigen Eingriffen zu ersetzen, soweit ein
hierzu verpflichteter Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Eigentumsvorbehaltsgegenstände durch den
Kunden erfolgt stets namens und in Auftrag von M+D. In diesem Fall setzt sich das
Anwartschaftsrecht des Kunden an der umgebildeten Sache fort. Sofern die
Eigentumsvorbehaltsgegenstände mit anderen nicht im Eigentum von M+D stehenden
7.3 8.1 8.2 8.3 – 5 –
8.4 8.5 8.6 Sachen verarbeitet werden, erwirbt M+D Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
objektiven Werts der Eigentumsvorbehaltsgegenstände zu den mitverarbeiteten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung.
Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die vermischte Sache als Hauptsache
anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde M+D anteilsmäßig Miteigentum überträgt
und das so entstandene Allein- oder Miteigentum für M+D verwahrt.
Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsgegenstände im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen aus einer derartigen Weiterveräußerung tritt
der Kunde bereits mit Vertragsschluss in Höhe des Rechnungsbetrags einschließlich
gesetzlicher Umsatzsteuer an M+D ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob der
Eigentumsvorbehaltsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. M+D
erwirbt das Recht, abgetretene Forderungen selbst einzuziehen. Der Kunde bleibt zur
Einziehung der Forderungen allerdings weiterhin ermächtigt. M+D verpflichtet sich, von dem
Recht zur Forderungseinziehung keinen Gebrauch zu machen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen gegenüber M+D nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet,
keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellt und keine Einstellung der
Zahlungen gegenüber M+D erklärt.
Werden Eigentumsvorbehaltsgegenstände als wesentliche Bestandteile in ein Grundstück
oder Gebäude eingebaut, so tritt der Kunde bereits mit Vertragsschluss sämtliche aus einer
etwaigen Veräußerung des Grundstücks oder von grundstücksgleichen Rechten entstehenden
Forderungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrags einschließlich
gesetzlicher Umsatzsteuer der Eigentumsvorbehaltsgegenstände an M+D ab.
M+D verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, auf Verlangen des Kunden nach diesen
Bestimmungen vereinbarte Sicherheiten nach Wahl von M+D freizugeben, soweit der Wert der
Sicherheiten den Wert der besicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.
9. Schlussbestimmungen
Verträge mit M+D unterliegen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) ausschließlich dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils geltenden Fassung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten ist München.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden nach Vertragsabschluss sowie
sämtliche Änderungen von Verträgen mit M+D bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Das gilt auch für eine abweichende Regelung bezüglich dieses Schriftformerfordernisses
selbst.
Sollten einzelne Teile des Vertrags oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen und die Gültigkeit der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen
geschlossenen Rechtsgeschäfte nicht. Unklare Bestimmungen oder unklare Teile einzelner
Bestimmungen sind im Zweifel so auszulegen, dass die gesetzlich zulässige Rechtsfolge als
vereinbart gilt. Soweit dies nicht möglich ist, verpflichten sich die Parteien, an Stelle von
unwirksamen Bestimmungen bzw. unwirksamen Teilen einzelner Bestimmungen jene
gesetzlich zulässige Rechtsfolge zu vereinbaren, die dem ursprünglich beabsichtigten
wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am ehesten gerecht wird.
9.1 9.2 9.3 9.4 – 6 –
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
……………………………………………………………………………………………………………………………………………………………….
(Name und Anschrift des AN, sowie Telefon- und Faxnummer und ggf. E-Mail-Adresse einfügen)
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten angehängte Muster-
Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor
Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben,
einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine
andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf
dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie
bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
vereinbart; in keinem Fall werden ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienst-/Reinigungsleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie
uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst-
/Reinigungsleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistung entspricht.
———————————-im Falle des Widerrufs hier abtrennen und zurückschicken———————————
Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns
zurück.)
An……………………………………………………………………………………………………………………………..
(Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des AN einfügen)
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden
Dienst-/ Reinigungsleistung:
……………………………………………………………………………………………………………………………………
………………
Bestellt am ………………………………(*)/durchgeführt am………………………………. (*)
Name und Anschrift des/der AG………………………………………………………………………………………………………..
Unterschrift des/der AG…………………………………………. (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum…………………………………………………………………
*)Unzutreffendes streichen
□ Der Auftraggeber verlangt, dass vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienst-
/Reinigungsleistung durch den Auftragnehmer begonnen wird und bestätigt, dass er bei vollständiger
Fertigstellung der Dienst-/Reinigungsleistung innerhalb der Widerrufsfrist sein Widerrufsrecht verliert.
Ich habe die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und ein Exemplar erhalten:
……………………………………. ……………………………………………….
Ort, Datum Unterschrift des Auftraggebers